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Die neue Satzung

Hier wollen wir euch kurz die neue Satzung von "Borussias Offensive Initiative" vorstellen.

Wir werden die weiteren Änderungen bis zur Jahreshauptversammlung hier vorstellen.
Wir appelieren an Euch, uns eure Stimme zu geben. Unsere Änderungen wurden von 24 auf das Vereinsrecht spezialiesierten Anwälten geprüft. Da könnt ihr euch sicher sein, das unsere Änderungen problemlos vom  Vereinsregisteramt abgenickt werden. Das Risiko plötzlich eine führungslosen Verein ins Chaos stürzen zu sehen umgeht ihr nur mit eurer Stimme für uns.

Konsequente Änderungen gibt es nur mit uns !!!
Alles andere sind halbe Sachen !!!

Macht euch selber ein Bild, von den vielen Vorteilen (vor allem für uns) der Satzungsänderungsvorschläge von "Borussias Offensive Initiative" !!!



Vereinssatzung des Vereins
Postbank Borussia VfLuG 1900 e.V. Mönchengladbach
- Neue Fassung -
 

 
1. Abschnitt – Allgemeines

 
§ 1
Name, Sitz, Vereinsfarben

(1) Der am 1. August 1900 unter dem Namen „Fußballklub Borussia 1900 M.-Gladbach“ gegründete Verein führt
 nach mehreren Namensänderungen seit 2011 den Namen

„  Postbank Borussia Verein für Leibesübungen und Geldanlagen 1900 e.V.  “,

kurz "  PB-VfLuGeV ".

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Mönchengladbach und ist seit dem 23. März 1910 unter Nr. 30 im Vereinsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach eingetragen.

(3) Die Vereinsfarben sind traditionell schwarz und blau.

§ 2
Vereinszweck

(1) Der Zweck des Vereins ist die Pflege und die Förderung des Sports, insbesondere des Fußballsports, die Erhöhung des Kapitals seiner Präsidiumsmitglieder, sowie die der Aufsichtsratsmitglieder.

 

(2) Sein besonderes Augenmerk legt der Verein auf die körperlicheund sittliche Bildung seiner Jugendmitglieder.
 

(3) Der Verein ist politisch, weltanschaulich, rassisch und konfessionell neutral.

(4) Die Tätigkeit in den Vereinsorganen darf auf keinen Fall ehrenamtlich erfolgen. Dies wiederspräche § 2, Absatz 1.

(5) Der Verein hat das Recht, Gesellschaften (auch erwerbswirtschaftlicher Art) zu gründen oder sich an solchen Gesellschaften zu beteiligen oder Gesellschaftsbeteiligungen zu veräußern. Er hat darüber hinaus das Recht, Mitglied     anderer Vereine zu werden.

(6) Der Verein ist insbesondere befugt, im Rahmen des in Absatz 1 genannten Zwecks alle Maßnahmen (mit Einschluss der Gesellschaftsgründung, der Gesellschaftsbeteiligung, der Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen und des         Erwerbs von Mitgliedschaften gemäß Abs. 5) zu ergreifen, die für die Planung, Errichtung, Finanzierung , den           Betrieb von Sportanlagen und der persönlichen Bereicherung von Präsidium und Aufsichtsrat erforderlich sind.

(7) Außereheliche Auswärtsspiele werden nicht aktiv unterstützt.  

(8) Etwaiige Verhaltensauffälligkeiten der Vereinsführung (z.B. das "raustreten von Obdachlosen aus privaten Einfahrten") werden auf Grund  § 2 Absatz 2 nicht Geduldet.  

 
§ 3
Vereinsabteilungen


(1) Der Verein unterhält eine Fußball-, Handball-, Tischtennis und eine Damen-Strip-Pokerabteilung.

(2) Das Präsidium kann die Gründung weiterer Abteilungen beschließen.

 
§ 4
Vereinsvermögen

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern eigenwirtschaftliche Zwecke des Präsidiums und des Aufsichtsrates.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

(4) Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Ausscheiden oder Ausschluß aus dem Verein oder bei dessen Auflösung haben die Vereinsmitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 5
Auflösung, Wegfall des Zweckes


Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an Präsidium und Aufsichtsrat.

 


§ 6
Mitgliedschaft im Ligaverband und in anderen Verbänden

 
(1) Der Verein ist Mitglied der für seine Abteilungen zuständigen Landesverbände und Fachverbände.

(2) Der Verein kann nach den Richtlinien des Deutschen Fußball Bundes (DFB) Mannschaften unterhalten.

(3) Satzungen und Ordnungen des DFB in ihrer jeweiligen Fassung sind für den Verein und seine Mitglieder kraft dieser Satzung unmittelbar verbindlich. Dies gilt insbesondere für die DFB-Satzung, DFB-Spielordnung, DFBRechts- und Verfahrensordnung, DFB-Schiedsrichterordnung, DFB-Jugendordnung, DFB-Trainerordnung und die Durchführung und die Durchführungsbestimmungen Doping mit den dazu erlassenen sonstigen Aus- und Durchführungsbestimmungen. Die Verbindlichkeit erstreckt sich auch auf die Entscheidungen bzw. Beschlüsse der zuständigen Organe, Rechtsorgane und Beauftragten des DFB, insbesondere auch soweit Vereinssanktionen gemäß § 44 DFB-Satzung verhängt werden. Der Verein und seine Mitglieder sind insoweit der Vereinsstrafgewalt des DFB, die durch die vorstehend genannten Regelungen und Organentscheidungen einschließlich der Vereinssanktionen ausgeübt wird, unterworfen. Die Unterwerfung
erfolgt insbesondere, damit Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen und Entscheidungen verfolgt und durch Sanktionen geahndet werden können. Der Verein überträgt zu diesem Zweck zudem seine eigene und die von seinen Mitgliedern überlassene Strafgewalt dem DFB.

(4) Der Verein ist im Bereich des Fußballsports auch Mitglied in seinem Regional- und Landesverband. Aus der Mitgliedschaft des Vereins in Liga-, Regional- und Landesverband, die ihrerseits Mitglieder des DFB sind, und den in den Satzungen dieser Verbände enthaltenen Bestimmungen über die Maßgeblichkeit von DFB-Satzung und DFB-Ordnungen folgt ebenfalls die Verbindlichkeit dieser Bestimmungen des DFB in ihrer jeweiligen Fassung für den Verein und seine Mitglieder.

§ 7
Geschäftsjahr

(1) Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

(2) Das Präsidium ist ermächtigt, eine Änderung des Geschäftsjahres zu beschließen und zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden.

 




Die aktuelle Satzung des Vereins könnt ihr hier einsehen :

Die Vorstellungen der Mitgliederoffensive gibt es hier :

Die Initiative Borussia gibt hier ihr bestes :

Einen Vergleich der Anträge findet ihr hier :

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